Urteil: Prepaid-Kunde muss Rechnung über 14.700 Euro nicht zahlen
22. Juli 2011 von ralf
Immer häufiger werden Prepaid-Anbieter als günstige Alternative zum Laufzeitvertrag angesehen. Mit Kostenobergrenzen und niedrigen Minuten- und SMS-Preisen sind die Angebote der jüngsten Zeit tatsächlich vielversprechender als so mancher Vertrag. Ein Fall aus Berlin zeigt aber, dass es durchaus auch anders geht. Innerhalb weniger Tage vertelefonierte ein Prepaid-Kunde unwissentlich über 14.000 Euro. Der Anbieter hatte zuvor mit voller Kostenkontrolle geworben.
Böse Überraschung
Hohe Rechnungen über mehrere hundert Euro sind für viele Handynutzer die Ausnahme und Grund genug, das eigene Nutzungsverhalten zu überdenken. Ein Berliner kann über solche Beträge nur noch schmunzeln. Er bekam von seinem Prepaid-Anbieter eine satte Rechnung über 14.727,65 Euro präsentiert. Zuvor hatte der Mann einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, der unter anderem die automatische Aufladung des Guthabens ermöglichte. Da das Unternehmen mit voller Kostenkontrolle warb, glaubte der Kunde aber, er müsse seine Zustimmung zur Aufstockung des Guthabens geben und nutzte seine neue Prepaid-Karte ausgiebig.
Der Prepaid-Anbieter sah sich allerdings nicht in der Informationspflicht und füllte das Guthabenkonto immer wieder in 10-Euro-Schritten auf - allein in zwei Tagen rund 1470 mal. Von der hohen Rechnungssumme überrascht, weigerte sich der Kunde zu zahlen, woraufhin der Serviceprovider vor Gericht ging.
Berliner Landgericht auf Seite des Kunden
Der Vorfall ereignete sich im August 2009. Jetzt wurde der Rechtsstreit zugunsten des Kunden entschieden. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Prepaid-Anbieter laufende Verbindungen vor jeder Aufladung unterbrechen müssen, um den Kunden so zumindest über das aufgebrauchte Guthaben zu informieren. Zudem habe der Kunde mit Abschluss des Vertrag keineswegs unbegrenzten Aufladungen zugestimmt. Eine entsprechende Klausel im Vertrag enthalte höchstens das Einverständnis, das Guthaben einmal um 10 Euro aufzufüllen. Spätere Buchungen hätten vom Kunden bestätigt werden müssen.
Für den Berliner ging die Geschichte deshalb glimpflich aus. 10 Euro muss er nun nachzahlen. Wie die hohen Kosten in so kurzer Zeit überhaupt zustande kommen konnten, ließ man in der Gerichtserklärung offen.
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