Nicht jeder Prepaid Tarif schützt vor Kostenfallen
17. Juni 2010 von Karsten Fohlnick
Ihren aus Verbrauchersicht guten Ruf haben die Prepaid-Verträge im Mobilfunkbereich zurecht. Dennoch hat sich mit den zahlreichen buchbaren-Optionen, die inzwischen auch im Prepaid-Bereich zum Standard gehören, die Gefahr so genannter Kostenfallen gesteigert.
Natürlich abhängig vom individuellen Telefonie-Verhalten des Kunden, sind die meisten Prepaid-Verträge für die Verbraucher von großem Vorteil. Übersichtliche Tarife werden hier mit voller Kostenkontrolle gekoppelt. Die Nutzer zahlen in der Regel nur das, was sie vorher auch auf das Guthabenkonto eingezahlt haben. Und auch die Auffüllung des Kontos gestaltet sich in den meisten Fällen kinderleicht. Gleichzeitig steht der allgemeine Funktionsumfang den Tarifen aus dem Postpaid-Bereich in nichts nach.
Besonders Optionen bergen Gefahr
Ein Blick auf die andere Seite der Medaille allerdings zeigt, was der Schutz vor der Schuldenfalle auch bedeuten kann. Befindet sich nämlich kein Guthaben mehr auf dem Prepaid-Konto, kann der Tarif auch nicht weiter genutzt werden. Die Gefahr, dass eine solche Situation eintritt, steigt mit jeder zusätzlich gebuchten Option. Die Kosten dafür werden vom Guthabenkonto abgezogen und belasten es auf diese Weise zusätzlich. Das gilt für Daten-Flatrates ebenso wie für Volumen-Tarife oder Ähnliches.
Zeitpunkt des Geldeinzugs wichtig
In diesem Zusammenhang kann es von Wichtigkeit sein, die AGBs der Anbieter einer genauen Prüfung zu unterziehen. Beim Discounter Discoplus beispielsweise werden die Kosten für sämtliche Zusatzoptionen bereits zwei Wochen vor der Inanspruchnahme der Optionen eingezogen. Befindet sich zu diesem Zeitpunkt zu wenig Geld auf dem Guthabenkonto, wir die SIM-Karte selbst dann gesperrt, wenn die Kosten für optionlose Nutzung der SIM-Karte bereits beglichen wurden.
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