Neuer Streit um Datenspeicherung auf Prepaidkarten
29. Juli 2010 von Karsten Fohlnick
Im Grunde war das Thema längst erledigt, jetzt entbrennt jedoch ein neuer Streit nach Äußerungen von Thüringens Innenminister Peter Huber CDU). Das Bundesverfassungsgericht hatte im März verkündet, dass die Speicherung von Kundendaten auf Prepaidkarten oder Flatrates nicht zulässig sei. Kurzerhand wurden die Telefongesellschaften aufgefordert, alle Daten zu löschen, was diese auch kurzfristig taten.
Altes Thema, neue Debatte
Huber gab sich selbstbewusst. Mit der Entscheidung über die Löschung der Daten sei das Bundesverfassungsgericht „übers Ziel hinausgeschossen“. Er forderte daher ein Telekommunikationsgesetz, das die Speicherung von Daten auf Prepaidkarten und Flatrates wieder erlaube. Die Reaktion kam prompt. Dirk Adams von den Grünen befürchtete einen „gefährlichen Datenfriedhof“ und sprach davon, dass um jeden Preis verhindert werden müsse, dass der Staat zum Überwachungsstaat werde. Die Linke verlangte von Huber sogar, er müsse gegen die Datenspeicherung aktiv werden, auch auf europäischer Ebene.
Hubers Beispiel
Wie wichtig die Speicherung von Daten aus seiner Sicht sei, machte Huber am Beispiel eines Verbrechens deutlich, das im Jahr 2008 aufgeklärt wurde. Damals konnte ein Gangster-Trio überführt werden, weil Daten von Handys in Funkzellen miteinander verglichen wurden. Später kamen die Ermittler insgesamt 12 Verdächtigen auf die Spur, gegen den Haupttäter wurde eine Strafe von 11 Jahren verhängt. Nach Hubers Ansicht sei es heut nicht mehr möglich, ein solches Verbrechen aufzuklären. Dirk Adams dagegen sieht in der Datenspeicherung einen massiven „Eingriff in die Grundrechte“. Nicht weniger Netzbetreiber verzichten seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes komplett auf die Speicherung von Daten auf Prepaidkarten oder Flatrates. Im Sinne Hubers ist das nicht.
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