Die Prepaid-Karte und die Postpaid-Karte benötigen keinen festen Vertrag
30. Dezember 2009 von Karsten Fohlnick
Um Kunden an sich zu binden, lassen sich die Mobilfunkanbieter sehr viel einfallen. Der Kunde hat bestimmte Wünsche dem die Anbieter gerecht werden müssen, um attraktiv zu erscheinen. Vielen Kunden widerstrebt es, sich vertraglich und damit fest zu binden. Deshalb fällt die Entscheidung von vielen Kunden immer häufiger auf eine Telefonkarte ohne Vertrag.
Das Angebot hat in diesem Bereich in den letzten Jahren stark zugenommen. Man unterscheidet zwischen Prepaid-Karte und Postpaid-Karte. Diese beide Karten funktionieren ohne Vertrag, und das heißt das keine Laufzeit, keine Kündigungsfrist und auch keine Grundgebühr anfällt. Voraussetzung für die Nutzung einer solchen Karte ist ein vom SIM-lock freigeschaltetes eigenes Handy. Bei der Postpaid-Karte werden die verbrauchten Gebühren vom Konto des Nutzers eingezogen. Die monatliche Endabrechnung enthält alle Daten der getätigten Anrufe und man kann sie sich auf Wunsch zusenden lassen.
Bei Kauf einer solchen Karte veranlasst der Anbieter bei dem Kunden eine Bonitätsprüfung. Bei Bestellung der SIM-Karte muss der Kunde der Telefongesellschaft seine Daten von Personalausweis und Bankverbindung mitteilen. Die Prepaid-Karte unterscheidet sich von der Postpaid-Karte in puncto Gebührenerstattung. Der Kunde muss erst ein Guthaben auf der Karte haben, um telefonieren zu können. Das kann er selbst veranlassen, indem er die Karte bei verschiedenen Shops, die über die Technik verfügen, sein Guthaben „einkauft“. Viele Händler, Tankstellen oder Postämter bieten diese Dienstleistung als Zusatzangebot an. Die Höhe des Guthabens ist vom Kunden frei wählbar. Nach Bedarf kann er 10, 15 oder 20 Euro aufladen.
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